Pyrotechnik Steinbauer · Grafenau

Feuerwerk mit Ausnahmegenehmigung

Sie möchten als Privatperson außerhalb Silvester selbst ein F2-Feuerwerk zünden? Wenn Sie keine entsprechende sprengstoffrechtliche Berechtigung besitzen, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Für ein von uns professionell durchgeführtes Feuerwerk gilt ein anderer Ablauf.

Privates F2-Feuerwerk: Antrag bei der Gemeinde

Für das private Abbrennen zwischen 2. Januar und 30. Dezember entscheidet die zuständige Gemeinde über die Ausnahme. Voraussetzung sind unter anderem Volljährigkeit, ein begründeter Anlass und ein geeigneter Ort mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht.

Welche Angaben sind hilfreich?

Bereiten Sie Anlass, Datum, Ort, Beginn und Ende sowie Art und Anzahl der Artikel vor. Lageplan, Eigentümerzustimmung und weitere Unterlagen klären Sie mit der Gemeinde. Beantragen Sie die Ausnahme frühzeitig; das BayernPortal empfiehlt mindestens vier Wochen Vorlauf. Gebühren, Bearbeitung und Auflagen hängen vom Einzelfall ab.

Abgabe erst nach Vorlage der Berechtigung

Außerhalb der regulären Silvester-Verkaufszeit geben wir F2-Feuerwerk an Privatkunden ohne entsprechende Erlaubnis oder Befähigung nur ab, wenn eine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt. Bitte lassen Sie klären, dass diese auch den Erwerb beziehungsweise das Überlassen der gewünschten Artikel abdeckt, und legen Sie uns den Bescheid vor. Die reguläre Verkaufszeit ist nicht identisch mit den erlaubten Abbrenntagen.

Die Ausnahme hat Grenzen

Eine private F2-Ausnahme erlaubt keine F3- oder F4-Feuerwerke und ersetzt keine Fachkunde für T2 oder P2. Auch besonders beschränkte F2-Artikel sind dadurch nicht automatisch freigegeben. Ortsbezogene Verbote, Sicherheitsbedingungen und die Auflagen des Bescheids bleiben maßgeblich.

Professionelles Feuerwerk durch uns

Bei unseren professionellen Feuerwerken übernehmen wir die erforderliche Anzeige und weitere Abstimmungen. Für diesen Abbrand brauchen Sie nicht die private F2-Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Zusätzliche Freigaben, Eigentümerzustimmung und örtliche Anforderungen prüfen wir passend zum Veranstaltungsort. Wenn Sie privat selbst zünden möchten, beantragen Sie die Ausnahme; wir unterstützen Sie gerne.

Quellen: BayernPortal – Kleinfeuerwerk · § 22 1. SprengV – Überlassen · § 23 1. SprengV – Verwenden · § 24 1. SprengV – Ausnahmen · Stand: 30.09.2026.