Ein Produktname wie „Rauch“ oder „Bengalo“ ist keine rechtliche Kategorie. Entscheidend sind Kennzeichnung, bestimmungsgemäße Verwendung und die Anleitung des konkreten Artikels.
F1: Kleinstfeuerwerk ab zwölf Jahren
F1 darf grundsätzlich ab zwölf Jahren erworben und verwendet werden und ist ganzjährig erhältlich. Welche Artikel für drinnen oder draußen geeignet sind, steht auf dem Produkt. Örtliche Verbote, Eigentümerrechte und die Sicherheitsvorgaben gelten auch bei F1.
F2: Silvesterfeuerwerk ab 18 Jahren
Übliches F2-Silvesterfeuerwerk richtet sich an Erwachsene. Verkauf und private Verwendung haben unterschiedliche Zeitgrenzen. Außerhalb der Jahreswechselregelung benötigen Privatpersonen ohne entsprechende sprengstoffrechtliche Berechtigung eine Ausnahme für das Selbstzünden. Bestimmte F2-Artikel sind auch für Volljährige besonders beschränkt.
F3 und F4: größere Feuerwerkskategorien
F3 und F4 sind kein frei verfügbares Silvestersortiment. Erwerb und Umgang setzen die jeweils passende Berechtigung voraus. Für F4 ist entsprechende Fachkunde erforderlich.
Rauch und Bengalos: P1 oder T1?
Rauchartikel und Bengalflammen können je nach Produkt unterschiedlichen Kategorien zugeordnet sein. P1 bezeichnet sonstige pyrotechnische Gegenstände, T1 solche für Bühne und Theater mit geringer Gefahr. Für übliche P1- und T1-Artikel gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren; Sonderfälle sind gesondert geregelt.
Ganzjährige Erhältlichkeit bedeutet keine freie Verwendung für jeden Zweck. Technische P1-Artikel sind gemäß dem vorgesehenen Zweck einzusetzen; T1-Produkte entsprechend ihrem Bühnen- oder Theaterzweck und der Anleitung. Eine andere Verwendung darf nicht allein aus dem Alter oder einem CE-Zeichen abgeleitet werden.
Vor dem Einsatz klären
Prüfen Sie Kategorie, deutsche Gebrauchsanweisung, vorgesehenen Zweck, erlaubten Einsatzort und Abstände. Bei Veranstaltungen stimmen Sie sich mit Veranstalter, Eigentümer und gegebenenfalls den zuständigen Stellen ab. Rauch darf Menschen oder Verkehr nicht gefährden. Bengalflammen erzeugen hohe Temperaturen; in Menschenmengen und bei ungeeigneten Bedingungen ist ein sicherer Einsatz nicht gewährleistet.
Mehr zum sicheren Umgang mit Feuerwerk
Quellen: § 20 1. SprengV – Altersgrenzen · § 4 1. SprengV · § 23 1. SprengV · Verbraucherportal Bayern · BAM – T1-Produkte · BAM – P1-Produkte · Stand: 30.09.2026.

